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Wochenendkurse

Gesunde Bewegung – kein Problem, wenn man weiß, wie …

Energie verbrennen, Stressanfälligkeit verringern und sich mit Freude bewegen – wäre das etwas für Sie? Möchten Sie erfahren, wie Ihnen das in Ihrer persönlichen Lebenssituation gelingt?

Im alltäglichen Leben werden wir immer weniger körperlich gefordert. Auto, Bahn, Fahrstühle und Rolltreppen bringen uns von A nach B. Doch für sein körperliches, geistiges und seelisches Gleichgewicht benötigt der Mensch ausreichende Bewegung.

Bei Yoga, BodyWorkout oder Rückenschule können Geübte und Bewegungseinsteiger nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit mit Freude der Bewegung nachgehen. Schon bei moderater körperlicher Belastung von zwei Stunden in der Woche entsteht ein natürlicher Schutzfaktor für die Gesundheit. Darüber hinaus erhöhen Sie durch die Fettverbrennung den Grundumsatz und auch Ihre Stresstoleranz.

Ziele der Bewegung
Stärkung der physischen Ressourcen wie Kraft
Ausdauer und Dehnfähigkeit
Vermittlung von Körpererfahrung
Verringerung von Krankheitsrisiken
Transfer dieser Strategien in den Alltag

Ebenen der Bewegung
Auf der körperlichen Ebene erzeugt eine regelmäßige Bewegung ein völlig neues Gefühl von Entspannung, sorgt für die Verminderung von Schulter- und Nackenverspannungen, lindert Rückenbeschwerden und stärkt das Immunsystem.
Auf der geistigen Ebene setzen eine geistige Klarheit und eine Verbesserung der Konzentration ein. Alltäglichen und beruflichen Situationen begegnen Sie mit neuem Selbstvertrauen.
Auf der seelischen Ebene werden eine neue Energie und Vitalität spürbar.

Mit der Bewegung lernen Sie, gelassen zu bleiben und sich entspannt den Herausforderungen der Lebens- und Arbeitswelt zu stellen.


Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Telefon: 069 – 5780 7364


Unsere Präventions- und Therapiemaßnahmen zur Gesundheitsförderung sind von den privaten und öffentlichen Krankenversicherungsträgern anerkannt und können bezuschusst werden. Sie entsprechen den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V.